Veröffentlicht inAktuelles

Berlin: Wegen Justiz-Irrsinn – Familie muss eigenes Haus abreißen lassen

Diese Geschichte klingt nach einem absoluten Albtraum – für eine Familie südlich von Berlin wurde sie zur Realität…

Wohnen in Berlin
© imago images/Christian Thiel

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Für eine Familie aus Rangsdorf ging der Traum vom Eigenheim in Erfüllung – doch genauso schnell scheint er jetzt auch wieder zu platzen…

Bereits im Jahr 2010 hatte sich die Familie südlich von Berlin den Platz für ihr Haus gesichert: Das rund 1.000 Quadratmeter große Grundstück wurde im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben. Jetzt folgt der absolute Hammer: Die Familie muss ihr lieb gewonnenes Zuhause nicht nur verlassen, sondern auch wieder komplett abreißen!

Berlin: Familie muss eigenes Zuhause verlassen und abreißen

Doch nochmal ganz von vorne: Das Bauland für das Einfamilienhaus im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg wurde überhaupt erst frei, nachdem der eigentliche Erbe das Grundstück nicht annahm. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, soll dieser erstens noch Schulden bei der Stadt Freiburg in Baden-Württemberg gehabt haben und zweitens angeblich nicht erreichbar gewesen sein.

Die Familie aus Rangsdorf witterte daraufhin ihre Chance. Mithilfe der Aufnahme hoher Kredite wurde das Eigenheim auf dem Grundstück errichtet und bezogen. Jetzt – nachdem das Traumhaus mit strahlend weißer Fassade, schwarzen Fenstern und einer Terrasse in vollem Glanze erstrahlt – meldet sich der ursprüngliche Erbe und fordert sein ihm zustehendes Grundstück zurück.

Berlin: Landgericht urteilt für den Erben

Ob das so einfach möglich ist? Offensichtlich schon. Wie das Landgericht Potsdam entschied, habe das Amtsgericht versäumt, in ausreichendem Maße nach dem Erben zu suchen. Somit sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens abgelaufen und der Erbe ist weiterhin der rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks.


Mehr News aus der Hauptstadt:


Die Familie muss das Feld also umgehend räumen. Wie das Gericht urteilte, muss dann auch das Haus innerhalb eines Jahres abgerissen werden. Als wäre das noch nicht genug Schaden, muss die Familie sogar noch eine Entschädigung an den Eigentümer zahlen – und zwar für die Dauer, solange es das fremde Grundstück genutzt hatte. Eine Revision wurde abgelehnt.

Berlin: Familie erhält Unterstützung vom Land

Hört sich alles nach einem fürchterlichen Albtraum an. Doch wenigstens einen Lichtblick gibt es offenbar: Demnach hatte Justizministerin Susanne Hoffmann angekündigt, die Familie finanziell mit einer Entschädigung unterstützen zu wollen. Immerhin sei es ja der Fehler des Amtsgerichts gewesen, dass die Zwangsversteigerung nicht nach Vorschrift abgelaufen war. Doch ob dieses Entgegenkommen des Landes das Schicksal überhaupt etwas bessern kann, bleibt fraglich.