Ab dem 1. April sollen der Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Kriterien erlaubt sein. Das besagt ein Gesetz, das der Bundestag bereits beschlossen hat und über das am 22. März im Bundesrat abgestimmt wird.
Auch wenn sich viele Berliner sicherlich über dieses neue Gesetz freuen dürften, gibt es jetzt laute Kritik am Gesetzesentwurf. Ein „Bürokratiemonster“ könnte die Legalisierung von Cannabis nun zu Fall bringen.
Berliner Justizsenatorin fürchtet „Bürokratiemonster“
Wie jetzt bekannt wurde, ist die geplante Cannabis-Legalisierung alles andere als gesichert. Bedenken gibt es unter anderem wegen der geplanten Amnestie-Regelung. Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen werden. Eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister sollen gelöscht werden. Der Deutsche Richterbund und auch die Länder befürchten eine Überlastung der Justiz.
Wie der RBB berichtet soll auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg große Bedenken geäußert haben. In einem Interview mit dem ARD-Politikmagazin „Kontraste“ soll sie vor einem riesigen „Bürokratiemonster“ gewarnt haben. Denn die Justiz soll wohl die Vollstreckungsverfahren einzeln prüfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin beträfe dies wohl rund 3.500 Verfahren. Diese Urteile müssten dann nach der neuen Regelung untersucht werden – inwiefern sie ganz oder teilweise unter die Amnestieregelung fallen würden.
3.500 Verfahren wegen Drogendelikten müssen geprüft werden
Angesichts dieser breiten Kritik unter den Ländern gab es in der Koalition Überlegungen, wie man die Einwände noch ausräumen könnte. Rechtlich möglich wäre etwa das Verzögern einer Amnestieregelung für Fälle, die bisher strafbar, aber künftig erlaubt sind, wie es am Donnerstag (14. März) aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann hieß.
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Über ein entsprechendes Änderungsgesetz könnte noch in dieser Woche im Bundestag beraten werden. So könnte Forderungen der Länder nach Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestie um sechs Monate entsprochen und ein Vermittlungsausschuss vermieden werden. (mit dpa)