Wölfe waren für rund 150 Jahre in Deutschland ausgerottet. Doch inzwischen leben wieder Tiere in der Bundesrepublik – ihre Population wächst und damit allerdings auch die Probleme, die die Raubtiere mit sich bringen.
Neue Vorgaben müssen also her, wie insbesondere mit schadenstiftenden Wölfen künftig umgegangen werden soll. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt – die wolfreichen Bundesländer – haben dazu jetzt einheitliche Kriterien erarbeitet.
Wölfe in Brandenburg: Das war bislang die Voraussetzung für einen Abschuss
Nicht nur Spaziergänger, sondern auch Besitzer von Weidetieren fürchten sich vor Wölfen und möglichen Attacken der Tiere. Immer wieder kam es in der Vergangenheit in Brandenburg zu Rissen von Hirschen und Co. Und das oft trotz der empfohlenen Schutzmaßnahmen, wie einem hohen Elektrozaun. Manch Halter weiß nicht mehr weiter.
Eine Besserung ist nun aber in Sicht. Denn eine neue Regel sieht einen schnelleren Abschuss von sogenannten „Problemwölfen“ vor. Bislang war es notwendig, einen genetischen Beweis dafür zu erbringen, dass ein Tier von einem Wolf gerissen wurde, bevor ein Abschuss möglich war, erklärt Heidrun Schöning vom NABU Brandenburg gegenüber BERLIN LIVE. „Das hat sich in der Praxis als unpraktikabel erwiesen“, resümiert sie allerdings.
Sie sollen „Problemwölfe“ in Brandenburg künftig abschießen
In Zukunft ist dieser genetische Beweis für einen Abschuss eines Wolfes in Brandenburg nicht mehr erforderlich. Stattdessen muss in einem bestimmten Gebiet innerhalb eines begrenzten Zeitraumes (in der Regel sechs Monate) ein signifikant erhöhtes Rissaufkommen durch einen Wolf festgestellt werden, dass das Landesamt für Umwelt in Brandenburg eine Person mit dem Abschuss beauftragen kann.
In der Regel bitte das Landesamt einen Jäger darum, den Wolf abzuschießen. Sollte sich allerdings kein Jäger finden, der dazu bereit ist, kann auch eine andere Person vom Landesamt mit dem Abschuss beauftragt werden, wie BERLIN LIVE vom stellvertretenden Pressesprecher Sebastian Arnold erfuhr. Für das Erlegen eines Wolfes ist ein Zeitraum von längstens 21 Tagen nach dem Riss, sowie ein Umkreis von 1.000 Metern um die betroffene Weide vorgesehen.
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Noch handelt es sich bei den Regeln um ein Thesenpapier, dass im nächsten Schritt zunächst mit Landnutzer- und Naturschutzverbänden erörtert werden muss. Wann „Problemwölfe“ also tatsächlich nach den neuen Vorgaben abgeschossen werden können, bleibt abzuwarten.