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BVG: Werden Fahrgäste zum Schwarzfahren gezwungen? Unternehmen spricht Klartext

Ein Fahrschein ist in den Fahrzeugen der BVG Pflicht! Doch was, wenn alle Automaten ausgefallen sind? BERLIN LIVE hat nachgefragt.

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© IMAGO / Enters

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gehören zu den wichtigen Verkehrsunternehmen in der Hauptstadt. Täglich transportieren ihre Busse, Trams und U-Bahnen Millionen Menschen. Eines dürfen die Fahrgäste dabei aber nicht vergessen: den Fahrschein! Der wird in regelmäßigen Abständen von BVG-Mitarbeitern kontrolliert.

Doch was, wenn der Ticket-Automat am Bahnhof ausfällt? Vor allem ältere Fahrgäste können dann nicht so einfach einen Fahrschein über die Smartphone-App buchen. Sollen sie wirklich zum nächsten Bahnhof schwarzfahren? BERLIN LIVE hat bei der BVG nachgefragt.

BVG: Schwarzfahren erlaubt?

Die BVG-Fahrgäste am U-Bahnhof Südstern haben es aktuell nicht einfach, denn dort sind beide Ticket-Automaten ausgefallen. Wenn man einen Fahrschein kaufen möchte, erscheint nur ein Warnhinweis am Display: „Automat außer Betrieb! Bitte wenden Sie sich an den nächsten Automaten oder die nächste BVG-Verkaufsstelle. Wir sind für Sie unterwegs, um das Problem zu beheben.“


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Da beide Automaten am U-Bahnhof Südstern ausgefallen sind, bleibt nur noch die nächste Verkaufsstelle. Doch dahin müsste man schwarzfahren. Die BVG erklärt, wie man sich in dem Fall am besten verhält.

DAS sollten sich die Fahrgäste merken!

„Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben. Sind auf Bahnhöfen oder an Haltestellen keine Verkaufsstellen oder Fahrausweisautomaten vorhanden, so sind die Fahrausweise unverzüglich und unaufgefordert beim Fahr- oder Servicepersonal beziehungsweise am mobilen Fahrausweisautomaten im Verkehrsmittel zu erwerben“, erklärt ein Sprecher der BVG.

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Ein ausgefallener Automat der BVG. Credit: Michael Maierhöfer

Sollte bei Fahrtantritt kein Fahrausweis bis zum Ziel gelöst werden können, sei beim Übergang auf das nächste Verkehrsmittel ein Fahrausweis für die Anschlussstrecke – gegebenenfalls auch an Automaten – zu lösen. Ein Anspruch auf Anrechnung des erstgelösten Fahrausweises auf den tarifmäßigen Preis zwischen Ausgangs- und Zielpunkt bestünde nicht.

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„Falls ein Automat mal nicht funktioniert, sollten sich Fahrgäste kurz dessen Nummer notieren und bei einer Kontrolle angeben“, rät der BVG-Sprecher.


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Solange man also beweisen kann, dass die Automaten ausgefallen sind, gilt man nicht als Schwarzfahrer.

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