Wieder gehen sie los, die Forderungen nach einem Böllerverbot an Silvester in Berlin. Je näher das Jahresende rückt, desto häufig steht auch das Thema Feuerwerk wieder im Fokus. Und damit die Frage, nach den diesjährigen Regeln.
Nachdem es in den vergangenen Jahren immer wieder zu heftigen Ausschreitungen und Angriffen auf Rettungskräfte gekommen war, fordern viele ein Verbot. Dem Senat sind allerdings die Hände gebunden.
Berlin: Rückblick auf Neujahr 2023
Mit Blick auf den 31. Dezember und die frühen Morgenstunden des 1. Januar wird einigen Menschen in der Hauptstadt bange. Sie befürchten wieder brutale Szenen in Berlin, bei denen Feuerwerkskörper durch die Straßen fliegen und Personen gefährden. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sorgen sich um ihre Leute.
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Nach den Geschehnissen der letzte Jahre kein Wunder. In der Vergangenheit war es immer wieder zu brenzligen Situationen gekommen. An Neujahr 2023 war es besonders heftig. Damals hatte es in der Hauptstadt, wie auch in weiteren Städten, Krawalle gegeben. 145 Personen wurden festgenommen und 355 Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
So steht es um ein Böllerverbot in der ganzen Stadt
Eine Wiederholung zum diesjährigen Jahreswechsel will man unbedingt vermeiden. Auch deswegen fordern verschiedene Akteure ein stadtweites Böllerverbot in Berlin. Doch das wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Schuld ist das Sprengstoffrecht, wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco hervorgeht. Der hatte sich nach Maßnahmen des Senats erkundigt, um Böllerverbotszonen auszuweiten.
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Die Antwort: „2019 und 2020 brachte der Senat von Berlin eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg, das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk einzuschränken bzw. zu untersagen und den Kommunen weitergehende Verbote des privaten Silvesterfeuerwerks zu ermöglichen (über Änderungen des § 24 Absatz 2 der 1. SprengV). Dieser Vorstoß fand und findet nach wie vor jedoch keine ausreichende Unterstützung bei den Bundesländern und der Bundesregierung. Ohne Änderung des Sprengstoffrechtes durch den Bund kann das Land Berlin keine weiteren einschränkenden Maßnahmen ergreifen.“
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Sprich, dem Senat ist es nicht möglich, umfangreiche Verbotszonen festzulegen. Die Polizei kann nur in örtlich begrenzten Bereichen Feuerwerk verbieten, „zur Abwehr konkreter Gefahrenlagen“. Das tat sie bereits in den letzten Jahren und wird sie vermutlich auch dieses Jahr wieder tun. In welchem Umfang und wo, darüber wird derzeit noch beraten. Die Regelungen sollen rechtzeitig vor Silvester bekannt gegeben werden.