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Miete in Berlin: Viel zu teure Gas-Preise? So könnte es jetzt mächtig Geld zurückgeben

Auf die Mieter in Berlin könnte bald ein Geldregen zukommen! Es geht um Rückzahlungen im dreistelligen Bereich. Was man dafür machen muss.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Für Mieter in Berlin war Gas in den letzten Jahren eine der wohl teuersten Energiequellen. Ende 2021 schnellten die Preise an den internationalen Energiebörsen in die Höhe. Für Verbraucher hatte das weitreichende Folgen, denn einige Billiganbieter wurden dadurch in die Knie gezwängt. Sie gingen insolvent und die einstigen Kunden rutschten in die Grundversorgung der örtlichen Energielieferanten. In Berlin ist das die Gasag.

Ihr wird jetzt vorgeworfen, die neuen Kunden damals unnötig stark zur Kasse gebeten zu haben. Dagegen wird jetzt geklagt. Wer sich anschließt, könnte mit einer kräftigen Rückzahlung rechnen!

Mieter in Berlin aufgepasst

Während der Energiekrise zahlten Gas-Neukunden bei der Gasag in Berlin deutlich mehr als Bestandskunden. Während alte Kunden 6,68 Cent pro Kilowattstunde zahlten, mussten neue mit 18 Cent weitaus tiefer in die Tasche greifen. Verbraucherschützern stößt das sauer auf. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) will deshalb vor dem Kammergericht Berlin klagen.


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„Ziel ist es, dass Betroffene zu viel gezahlte Summen zurückerhalten“, erklärt Henning Fischer vom VZBV gegenüber dem „Tagesspiegel“. Teilweise gehe es dabei um Summen im dreistelligen Bereich.

So einfach geht’s

Damit Eigentümer und Mieter in Berlin von einer möglichen Rechtsprechung im Sinne der Verbraucherzentralen profitieren, müssen sie sich der Klage offiziell anschließen. Dafür hat man noch bis Donnerstag (20. März) Zeit. Das geht, indem man sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz in das entsprechende Klageregister eintragen lässt. Ab dem 21. März wird dann verhandelt.


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Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist aktuell unklar. Sollte es aber zu einem für Verbraucher positiven Urteil kommen, wäre die Rückzahlung sicherlich ein schönes Plus für die Urlaubskasse.