Veröffentlicht inAktuelles

Berlin: Cannabis-Obergrenze für Autofahrer beschlossen! So hoch liegt der Grenzwert

An diesem Freitag wurde im Bundesrat eine Cannabis-Obergrenze für Autofahrer beschlossen. Das müssen Konsumenten in Berlin jetzt wissen:

Berlin
© IMAGO/Gottfried Czepluch

Das neue Cannabisgesetz: das musst du wissen

Das ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.

Seitdem das Cannabis-Gesetz am 1. April in Kraft getreten ist, sorgt es bundesweit für große Diskussionen. Viele Konsumenten sind sauer, weil es immer noch sehr vielen Unklarheiten gibt.

Am Freitag (5. Juli) hat der Bundesrat nun eine Cannabis-Obergrenze für Autofahrer beschlossen. Hierauf müssen die Menschen in Berlin nun achten:

Berlin: Er setzte sich für die Teillegalisierung von Cannabis ein

Für Konsumenten von Cannabis ist 2024 ein gutes Jahr. Denn tatsächlich konnte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein Wahlversprechen umsetzen und die Droge teillegalisieren. Somit können Personen ab 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen Gras konsumieren – ohne Strafen fürchten zu müssen.

+++ Berlin: Cannabis-Zoff mit dem Vermieter! Ist Kiffen auf dem Balkon erlaubt? +++

Da es sich allerdings eben um eine Teillegalisierung handelt, gibt es jede Menge Einschränkungen und Regeln, die es zu beachten gilt. Gar nicht so einfach, da den Durchblick zu behalten. Kritikern reicht das alles zudem nicht. Sie fordern eine Verschärfung und wollen endlich Klarheit.

Berlin: So hoch soll die neue Obergrenze für Cannabis am Steuer sein

Nach der Cannabis-Teillegalisierung ließ der Bundesrat am Freitag (5. Juli) ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Bei Überschreitungen drohen Bußgelder und Fahrverbote. Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wird, drohen in der Regel 1000 Euro Buße.


Weitere Themen:


Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld. (mit dpa)