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Berlin: Reizgas in Schule versprüht – Feuerwehr-Großeinsatz in Wilmersdorf

In einer Schule in Berlin-Wilmersdorf gab es einen Reizgas-Vorfall. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot vor Ort.

Berlin
© imago/Olaf Wagner

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Den Einsatz von Reizgas oder Pfefferspray kannte man früher nur von der Polizei, doch heutzutage führen auch immer mehr Privatpersonen in Berlin die Waffe mit sich. Meist argumentieren die Personen, dass das Spray nur zur Notwehr in lebensbedrohlichen Situationen diene.

Doch immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen Reizgas mutwillig versprüht wird, um Menschen zu verletzen. So einen Fall gab es jetzt in Berlin-Wilmersdorf an einer Schule. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot vor Ort.

Berlin: So viele Schüler wurden verletzt

In der Sächsischen Straße in Wilmersdorf soll in einer Schule Reizgas versprüht worden sein. Die Berliner Feuerwehr war mit einem Großaufgebot vor Ort und soll mehr als 60 Schüler versorgt haben. Angeblich war sie mit 32 Einsatzkräften im Einsatz.


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Ein Sprecher der Berliner Feuerwehr schrieb auf X (ehemals Twitter), dass rund 20 augenscheinlich Leichtverletzte vor Ort untersucht wurden. Die Schüler hätten über Reizhusten, Atembeschwerden und gereizte Augen, so die Feuerwehr.

Schüler mussten in Klinik

In einem später Update teilte die Berliner Feuerwehr mit, dass insgesamt sogar 66 Schüler untersucht worden seien. Davon mussten 5 mit leichten Symptomen in Kliniken transportiert werden. Reizgas konnte im Schulgebäude nach dem Einsatz nicht mehr festgestellt werden.

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Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ soll das Reizgas im Flur der Robert-Jungk-Oberschule versprüht worden sein, welches dann nach dem Pausengong bei Schülern Irritationen ausgelöst habe.



Sogenannte Tierabwehrsprays sind zwar in Deutschland frei verkäuflich, dürfen aber eigentlich, wie der Name schon verrät, nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. Selbst Minderjährige dürfen solche Produkte erwerben. Eltern sind angehalten, ihren Kindern klare Verhaltensregeln hinsichtlich der Waffen beizubringen, um Verletzungen zu verhindern. Ist das Produkt nicht ganz klar als Tierabwehrspray gekennzeichnet, fällt das Mittel automatisch unter das Waffengesetz und der Besitz ist strafbar.