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Berlin: Zu wenig Platz auf dem Fußweg – Bezirke greifen gegen Autofahrer durch

In Berlin wohnen fast 3,6 Millionen Menschen – und die kommen sich natürlich in die Quere. Auf den Straßen greifen Bezirke nun durch.

Berlin
© Imago/Steinach

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Berlin ist eine immer weiter wachsende Stadt. Nach neuesten Zahlen leben aktuell knapp 3,6 Millionen Menschen in der deutschen Hauptstadt – hinzu kommen an den Wochenenden noch tausende Besucher. Und die kommen sich natürlich immer wieder in die Quere. Bei der Wohnungssuche zum Beispiel – oder aber auch auf ihren Wegen durch die Stadt.

Aufgabe der Politik ist es, in diesen Bereichen gegenzusteuern. Eines dieser Probleme haben die Berliner Bezirke nun aber offenbar verstärkt auf dem Schirm. Fußgänger wird es freuen, einige Autofahrer hingegen weniger.

Berlin: Bezirke greifen durch

Wie aus einer Parlamentarischen Anfrage der Grünen-Abgeordneten Antje Kapek hervorgeht, aus der der „Tagesspiegel“ berichtet, schaffen gleich mehrere Bezirke das sogenannte Gehwegparken ab. Damit ist das Parken längs zur Fahrbahn mit je zwei Reifen auf dem Gehweg und zwei auf der Straße gemeint.

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Doch damit soll auf einigen Straßen in Charlottenburg und Friedrichshain nun Schluss sein, wie aus der Antwort auf die Anfrage hervorgeht. Der Grund dafür: Der Platz für die Fußgänger wird durch die parkenden Autos zu knapp.

Charlottenburg und Friedrichshain greifen durch

Betroffen von diesem Durchgreifen der Bezirke ist in Charlottenburg demnach die Schlossstraße. In Friedrichshain betrifft die Änderung die Boxhagener Straße und die Lebuser Straße am Strausberger Platz. In Neukölln wird ein ähnliches Vorgehen in der Silbersteinstraße geprüft, in Steglitz-Zehlendorf wird beim Gardeschützenweg genauer hingeschaut.


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Laut dem Berliner Senat gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Vorgehen der Bezirke und einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Juni. Das hatte besagt, dass Städte und Kommunen verpflichtet seien, die vorgeschriebenen Gehwegbreiten behördlich durchzusetzen. Anlass für das Urteil war ein Fall aus Bremen, wo Autofahrer widerrechtlich auf Fußwegen geparkt hatten. In den betroffenen Straßen in Berlin war das anders. Hier war das Gehwegparken bislang erlaubt.