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Berlin in Ausnahmezustand: Zweifacher Mörder auf der Flucht

Die Berliner Justizverwaltung hat bekannt gegeben, dass ein zweifacher Mörder aus der JVA Tegel geflüchtet ist!

Berlin
© imago/Jürgen Ritter

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Die Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA) in Berlin ist eine der größten und ältesten Gefängnisse Deutschlands. Sie wurde 1898 im Bezirk Reinickendorf errichtet und seitdem verbüßen dort männliche Strafgefangene ihre Freiheitsstrafen. Etwa 630 Mitarbeiter sind rund um die Uhr für maximal 867 Gefangene zuständig.

Obwohl die Sicherheitsvorkehrungen hoch sind, kommt es immer wieder zu Ausbrüchen oder Ausflüchten von Gefängnisinsassen. So auch am Donnerstag, als ein zweifacher Mörder nicht von seinem Ausgang zurückgekehrte. Die Stadt befindet sich in Ausnahmezustand!

Berlin: Flucht aus JVA Tegel

Die Berliner Justizverwaltung hat bekannt gegeben, dass ein zweifacher Mörder aus der JVA Tegel gesucht wird. Der 50-jährige Mann habe seinen ersten unbegleiteten Ausgang offenbar zur Flucht genutzt. Eigentlich hätte der Gefangene bis 17.00 Uhr von seinem genehmigten Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückkehren müssen. Doch dazu kam es nicht.


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Nach Angaben der „BZ“ befindet sich der Mann seit 27 Jahren in dem Berliner Gefängnis. Er wurde demnach im Jahr 1995 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seit 2005 wurden dem Straftäter regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Haft-Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet. Damit möchte man die Gefangenen auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten.

Darum durfte der Mörder die JVA verlassen

Bis jetzt hätte es bei den Ausgängen des zweifachen Mörders keine Probleme gegeben.
Die Justizverwaltung versichert, dass es ein „umfassendes Prüfverfahren“ gegeben habe, bevor der Mann die Haftanstalt unbegleitet verlassen durfte.


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Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Dessen Einschätzung nach zufolge sei der unbegleitete Ausgang des 50-jährigen Gefangenen zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, hieß es von der Justizverwaltung.

Was bisher über den Täter bekannt ist, erfährst du hier.