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Berlin: Polizist wegen rechtsradikaler Likes entlassen – jetzt urteilt ein Gericht

Ein Kommissar-Anwärter wurde entlassen, weil er Posts der „Neuen Rechten“ gelikt hatte. Nun urteilte ein Gericht über den Fall.

Berlin
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Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Immer wieder gerät die Polizei in Berlin, aber auch in anderen Städten dadurch in die Kritik, dass Mitarbeiter in Chatgruppen rechte Inhalte austauschen. Solche Fälle schaden dem Ansehen der Behörde zurecht, denn schließlich ist es ihre Aufgabe, die Demokratie zu schützen und nicht sie abzuschaffen.

In einem Fall, der nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wurde, kam die Polizei einem Skandal zuvor und entließ einen 21 Jahre alten Kriminalkommissar-Anwärter. Der klagte dagegen. Nun gab es eine richterliche Entscheidung.

Berlin: Polizist likt rechtsradikale Posts

In dem Fall hatte die Dienstbehörde festgestellt, dass der Polizist zahlreiche Internet-Beiträge der „Neuen Rechten“ verfolgte und mehrere von ihnen likte. Die „Neue Rechte“, von der das Gericht in seiner Mitteilung schreibt, bezeichnet eine geistige Strömung, deren Ziel die intellektuelle Erneuerung des Rechtsextremismus ist und eine Distanz zum historischen Nationalsozialismus sucht.

Konkret hatte der 21-Jährige Beiträge gelikt, die Schmähungen gegen Muslime, die Gleichsetzung von Coronamaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bunderepublik Deutschland beinhalteten. Die Polizei hatte den Mitarbeiter, der noch Beamter auf Widerruf war, entlassen.

Gericht bestätigt Entlassung des Polizisten

Diese Entscheidung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass Polizisten  ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuverlangen sei. Eine Distanzierung von Gruppen, die den Staat und die Demokratie bedrohen, sei unverzichtbar.



Außerdem hieß es: Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen. Ein Nachweis einer verfassungsfeindlichen Einstellung sei nicht notwendig. Der Beschluss des Gerichtes ist nicht mehr anfechtbar.