Wenn die Berliner Polizei einen gesuchten Straftäter fassen möchte, setzt sie alle möglichen Hebel in Bewegung. Allerdings sind den Beamten bei der Ermittlungsarbeit durch die aktuelle Gesetzeslage strenge Grenzen gesetzt.
Die Berliner Polizeigewerkschaft (GdP) hat nun eine große Neuerung gefordert, um die Arbeit der Ermittler zu erleichtern. Doch es gibt rechtliche Bedenken.
Berlin: Gewerkschaft der Polizei geht in die Offensive
Spätestens seit der Festnahme von Daniela Klette diskutiert ganz Deutschland über die technischen Möglichkeiten der Polizeiarbeit – und deren rechtliche Grenzen beim Einsatz von Gesichtserkennungssoftwares.
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Unbeteiligte Beobachter fragten sich im vergangenen Jahr immer wieder, wie eine der meistgesuchten Frauen Urlaubsbilder bei Facebook teilen konnte, ohne das die Strafbehörden davon Kenntnis nahmen.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Berlin, Stephan Weh, möchte dies in Zukunft verhindern. In einer aktuellen Pressemitteilung betont er, dass der Bereich der Open Source Intelligence (OSINT), der die Ermittlungen und Auswertung von Inhalten aus offenen Quellen im Internet umfasst, ausgebaut werden müsse.
In der Vergangenheit hagelte es bereits Kritik
Die Gewerkschaft fordert deshalb eine OSINT-Kompetenzstelle für Berlin, „um in Sachen Kriminalitätsbekämpfung endlich im 21. Jahrhundert anzukommen“, so Weh. „OSINT hat durch den Fall Klette an Aufmerksamkeit gewonnen, steckt in den Sicherheitsbehörden aber nach wie vor noch in den Kinderschuhen, obwohl die Möglichkeiten bei entsprechendem gesetzlichen Rahmen insbesondere Polizeiarbeit enorm effizienter gestalten könnte“, erklärt Weh den Vorstoß der Gewerkschaft.
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Dabei kommen die Gesichtserkennungssoftwares nicht bei allen politischen Akteuren gut an. Im vergangenen Jahr benutzte die Polizei in Brandenburg bereits eine solche Technik, um in einem Fall von Eigentumskriminalität zu ermitteln. Im Nachgang hagelte es Kritik von Marie Schäffer, der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion.
„Ich fordere den Innenminister auf, hier sofort lückenlos aufzuklären, in welcher Form automatische Gesichtserkennung in Brandenburg zum Einsatz kam und wie Betroffene ihre Rechte geltend machen können“, erklärte sie damals.