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Berlin: Schrecklicher Vorfall – Aktivist greift zweijähriges Kind an

Im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick kam es zu einem schrecklichen Vorfall. Ein Aktivist hat ein Kleinkind attackiert.

Berlin
© IMAGO/Panthermedia

Verbrechen in Berlin: So viel Arbeit hat die Polizei in der Hauptstadt

Auch 2023 veröffentlicht die Polizei Berlin wieder die Kriminalitätsstatistik. Im Video erfährst du die wichtigsten Punkte.

Die Berliner Polizei veröffentlicht jedes Jahr eine Kriminalstatistik, um die Entwicklung in der Stadt aufzuzeigen. Demnach gab es im vergangenen Jahr eine deutliche Zunahme an Straftaten. Vor allem die Zahl der Körperverletzungen ist dramatisch angestiegen.

Trotz der beängstigenden Entwicklung geht man immer davon aus, dass selbst Kriminelle eine gewisse Grenze nicht überschreiten und keine Kinder angreifen. Diese Grenze wurde jetzt aber überschritten.

Berlin-Schöneweide wird zum Tatort

Die Berliner Polizei hat jetzt einen schrecklichen Vorfall im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick bekannt gegeben. Demnach wurde ein Vater mit seinem Kind am Montag (7. Oktober) im Ortsteil Schöneweide angegriffen.


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„Gegen 16.30 Uhr beobachtete der 38-Jährige wie ein ihm nicht bekannter Mann Aufkleber mit politischem Inhalt an einem Baum am Segelflieger Damm anbrachte“, heißt es in der Polizeimeldung. Daraufhin hat der Vater den Aktivisten zur Rede gestellt, wodurch die Situation komplett eskalierte.

Polizei hat die Ermittlungen übernommen

Der Unbekannte sprühte Pfefferspray in die Gesichter des 38-jährigen Vaters sowie seines zweijährigen Sohnes. Anschließend ergriff der Täter die Flucht. Alarmierte Rettungskräfte trafen kurze Zeit später am Tatort in Schöneweide ein und versorgten die Verletzten ambulant im Rettungswagen.

Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin hat jetzt die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung übernommen. Nähere Details zum Tatverdächtigen liegen zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.


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Pfefferspray ist in Deutschland legal, allerdings gibt es strenge Vorschriften hinsichtlich der Verwendung. Das Mittel muss als sogenanntes „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sein und darf bei Menschen wirklich nur in Notwehrsituationen und bei Nothilfe eingesetzt werden.