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Berlin: Mega-Strafen für Cannabis-Sünder – „Übertrieben“

Für Cannabis in Berlin gilt nun ein Strafenkatalog, der mit hohen Bußgeldern winkt. Die betreffen vor allem Clubs und Anbauvereine.

Berlin
© IMAGO / Guido Schiefer

Das neue Cannabisgesetz: das musst du wissen

Das ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland größtenteils legal. So ist der Eigenanbau begrenzt erlaubt und auch viele Clubs und Vereine in Berlin stehen in den Startlöchern. Dennoch kann Kiffen immer noch teuer werden.

So beschloss der Berliner Senat einen Bußgeld-Katalog für diverse Verstöße. Damit sollen vor allem negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geahndet werden. Viele Konsumenten halten die Strafen allerdings für wenig effektiv.

Hohe Bußgelder für Cannabis in Berlin

Trotz Teil-Legalisierung gibt es noch viele juristische Fettnäpfchen für Konsumenten und Anbauer. Und die können in Berlin laut beschlossenem Bußgeld-Katalog für Cannabis richtig aufs Geld gehen. Wer zum Beispiel in weniger als 100 Metern Abstand zu einer Schule oder einer Kita raucht und dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld zwischen 250 und 500 Euro blechen. Wer in Anwesenheit von Minderjährigen konsumiert, 300 bis 1.000 Euro.

++ Dazu interessant: Berlin: Nach Cannabis-Legalisierung – erste Folgen bereits erkennbar ++

Teuer wird es auch, wenn in der Öffentlichkeit oder zu Hause mehr Cannabis mitgeführt wird als erlaubt. Dann droht ein Bußgeld von 250 bis 1000 Euro. Laut Gesetz, das seit Anfang April deutschlandweit gilt, dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit 25 Gramm Cannabis mitführen. Konsumenten, die mehr als 30 Gramm mit sich tragen und erwischt werden, müssen dann blechen. 

Anbauvereine trifft es besonders hart

Auch Anbauvereine müssen in Berlin bei Regelverstößen mit teilweise hohen Bußgeldern rechnen. Zum Beispiel, wenn sie die Kontrolle der Mitgliedschaft nicht sicherstellen. Wenn im Anbauverein im Monat mehr als 7 Samen weitergegeben oder werden, kostet es 200 bis 30.000 Euro. Ein ähnliches Preisspektrum betrifft Betreiber, die Tabak, Nikotin, Lebens- oder Futtermittel mit Cannabis versetzen und weitergeben.

Die hohen Gelder, die besonders Anbauvereine treffen, halten Betreiber wie Christian Schmidt vom Cannabis Club für unverhältnismäßig. „Eigentlich sollte ein Bußgeld einen erzieherischen Effekt haben. Hier aber sind die Summen je nach Delikt ein wenig übertrieben“, teilt er unserer Redaktion mit.


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Hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes stehen die Bußgelder „in keinem Verhältnis zu dem eigentlichen Problem, das dahintersteht.“ Schmidt vermutet, dass die Bußgelder für die Anbauvereine „politisch so gewählt wurden, dass sie nach Möglichkeit hohe Schreckenswirkung verbreiten“.