Das historische Heizkraftwerk in Berlin-Steglitz hat einen neuen Besitzer: Steffen F. aus Lübben. Und er ist kein Unbekannter – zumindest für die Berliner Justiz. So soll der Geschäftsmann den Brüdern Rabih und Mohamad Abou-Chaker – beide keine direkten Verwandten von Clan-Oberhaupt Arafat – geholfen haben, durch gefälschte Grundbucheintragungen an eine Immobilie in Friedrichshain zu kommen.
Vor Gericht wurde Steffen F. im Gegensatz zu den Brüdern jedoch nie verurteilt. Stattdessen ließ sich der Geschäftsmann immer wieder mit entsprechenden Attesten verhandlungsunfähig schreiben. Mit Erfolg.
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Nun gehört ihm selbst eine Immobilie: das einstige Kraftwerk am Teltowkanal. Für stolze 141 Millionen Euro hat der Geschäftsführer einer in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Firma bei der Zwangsversteigerung des Gebäudes zugeschlagen. Die Tatsache bringt jedoch auch einige Zweifel und bittere Vermutungen mit sich – besonders von Seiten der Grünen in Berlin.
Clans in Berlin: Freund der Großfamilie schlägt bei Versteigerung zu
In einer schriftlichen Anfrage hakten die Grünen-Abgeordneten Daniela Billig und Tonka Wojahn beim Berliner Senat nach, welche Vorkehrungen im Vorfeld der Zwangsversteigerung überhaupt getroffen wurden. So wurde unter anderem auch die konkrete Frage gestellt, wie sichergestellt werden konnte, dass Geldwäsche bei der Versteigerung verhindert wird. Darauf antwortete der Senat knapp: „Eine Barzahlung bei der Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin ist gem. § 69 Abs. 1 ZVG ausgeschlossen, ein (möglicher) Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (GWG) entsprechend nicht zu prüfen.“
Bei der Antwort zur Frage, ob der Senat überzeugt sei, dass eine Person, deren Gerichtsverfahren aufgrund von Verhandlungsunfähigkeit eingestellt werden musste, geeignet sei, um Geschäfte in Millionenhöhe zu tätigen, wurde man hingegen ausführlicher: „Eine Beantwortung dieser Frage, die auf ein konkretes Gerichtsverfahren abstellt, ist in dieser Abstraktheit schon faktisch nicht möglich, da weder zu den Umständen noch zu der Dauer der Verhandlungsfähigkeit der Person hier etwas bekannt ist.“
Clans in Berlin: Senat sieht sich nicht zum Eingreifen verpflichtet
Und das soll es noch nicht gewesen sein. „Zum anderen ist der Senat aber auch nicht befugt, Entscheidungen der Gerichte, die unter die richterliche Unabhängigkeit im Rahmen der Prozessführung fallen, auch nur zu bewerten. Dies ist notwendige Konsequenz der Gewaltenteilung in einem demokratischen Rechtsstaat“, rechtfertigte sich der Berliner Senat weiter. Ob der neue Eigentümer immerhin den Denkmalschutz berücksichtige, stand offenbar ebenfalls nicht im Fokus.
„Vom Vollstreckungsgericht sind grundsätzlich alle wirksamen Gebote zuzulassen, es gibt keine den Bieterkreis einschränkenden Bestimmungen. Das Vollstreckungsgericht hat diesbezüglich weder eine Prüfungspflicht noch eine Prüfungsmöglichkeit. Es wurde dementsprechend nicht überprüft, ob die Bietenden eine Entwicklung des Geländes im Sinne des Denkmalschutzes gewährleisten können“, so die Antwort des Senats.
Clans in Berlin: Weiteres Vorhaben steht in den Sternen
Was Steffen F. letztendlich mit dem Kraftwerk anstellen möchte und welche Intention hinter dem Kauf steckt, ist unklar. Auch die Nachfragen der „BZ“ bei der Berliner Polizei und Generalstaatsanwaltschaft zum Verdacht der Geldwäsche blieben bislang unbeantwortet.