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EM in Berlin: Diese Deutschland-Flagge ist streng verboten – es droht ein hohes Bußgeld

Die Hauptstadt ist im Fußballfieber! Doch bei der EM in Berlin ist nicht alles erlaubt – ganz besonders nicht diese Flagge.

EM in Berlin
© IMAGO/Beautiful Sports

EM an der Playa oder in Deutschland? Fans mit deutlicher Ansage

Auch zur EM haben sich auf Mallorca zahlreiche Deutschland-Fans eingefunden. Uns erklären sie, warum sie während der EM auf die Balearen-Insel gereist sind.

Es ist endlich wieder EM in Berlin! Seit dem 14. Juni ist die Haupstadt im Ausnahmezustand. Tausende Fans sind angereist, um die Spiele im Olympiastadion oder in einer der Fanzones zu sehen.

Für viele ist das Tragen der heimischen Flagge dabei ein absolutes Muss! Doch Vorsicht, nicht alle Flaggen sind erlaubt.

EM in Berlin: Die Stimmung in der Hauptstadt kocht

Die Sonne verschwindet langsam über den Dächern der Stadt und taucht dabei alles in ein rosanes Licht. Die Hitze des Tages liegt noch in der Luft. Die Augen tausender Fans sind auf den Bildschirm gerichtet, die Körper angespannt vor Aufregung – und dann plötzlich fällt das erlösende Tor!

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Genau so stellen sich tausende Fans die perfekte Heim-EM in Berlin vor. Was dabei nicht fehlen darf? Natürlich, die deutsche Flagge. Im Gesicht, auf dem Shirt oder Überlebensgroß in den Händen. Was viele allerdings nicht wissen ist, dass Polizei und Ordnungsamt nicht alle Flaggen gleich gern sehen.

Darauf solltest du dringend achten

Deutschland und seine Regeln. Welche Flaggen der normale Bürger verwenden darf, regelt Paragraf 124 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Eine simple schwarz-rot-goldene Flagge ist zum Beispiel jedem erlaubt. Doch hat die Flagge einen Adler in der Mitte, kann es schnell teuer werden. Diese dürfen im Regelfall nämlich nur Behörden nutzen. Gleiches gilt bei schwarz-rot-goldenen Flaggen, bei denen in der Mitte das Wappen eines Bundeslandes abgebildet ist. In beiden Fällen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Aber es gibt Ausnahmen. Wenn zum Beispiel deutlich erkennbar, dass der Adler nicht der Bundesadler ist, darf auch der Otto-Normal-Verbraucher sie tragen. Zusätzlich ist es erlaubt, eine Flagge mit Bundesadler zu nutzen, wenn „die Verwendung nicht den Eindruck erweckt, dass die Fahne amtlich verwendet und Deutschland und sein Staat verunglimpft werden“, heißt es in dem Gesetz.


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Wer in der Fanzone mit der Flagge unterwegs ist, kann also Glück haben. Die Entscheidung liegt hier im Ermessen des jeweiligen Gesetzeshüters. Wer bei der Kontrolle aber nicht darauf vertrauen möchte, dass dieser einen guten Tag hat, sollte lieber zu der schlichten Deutschland-Flagge greifen. Die 1000 Euro Strafe lassen sich an anderer Stelle sicher besser ausgeben.