Obwohl die Shopping-Möglichkeiten in Berlin groß sind, wird immer wieder auf Online-Angebote zurückgegriffen. Die gekaufte Ware kommt wenige Tage später an – so zumindest die Theorie.
Die Praxis sah in den vergangenen Tagen in der Hauptstadt hingegen ganz anders aus. Dort machten sich dreiste Hermes-Boten an die Pakete aus ihrem Wagen und klauten wertvolle Ware wie unter anderem eine nagelneue Xbox. Wer in so einem Fall haftet und was du tun kannst, wenn du selbst zum Opfer wirst, liest du hier.
Auch interessant: DHL, Hermes & Co: Mehr im Paket als bestellt – darf ich die Ware behalten?
Hermes in Berlin: Probleme bei der Zustellung?
„Zunächst ist es wichtig, herauszustellen, dass die Unternehmen hier enteignet werden“, erklärte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Berlin auf Nachfrage gegenüber BERLIN LIVE. Die in diesem Fall bestellte Xbox ist „bis zum Übergang der Ware und der vollständigen Bezahlung weiterhin im Eigentum des Unternehmens“. Das bedeutet für den Käufer keinen Nachteil – im Gegenteil.
„Der Verbraucher hat also bis zur Entgegennahme der Ware weiterhin einen Anspruch auf Lieferung gegenüber dem Unternehmen“, stellte die Expertin klar. Das volle Versand-Risiko übernehme nämlich der Absender. „Der Verbraucher behält damit weiterhin seinen Anspruch auf Lieferung der Ware, sollte das Paket leer oder mit einem anderen Inhalt geliefert werden“, erläuterte die Sprecherin.
Verbraucherschutz steht den Käufern im Notfall zur Seite
Um dies nachweisen zu können, wird empfohlen, in einem solchen Fall Fotos von dem Paket und/oder dem Inhalt zu machen. Sofern möglich, können auch weitere Zeugen hinzugezogen werden, die den Vorfall bestätigen können. „Es empfiehlt sich zudem, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten“, so der Rat der Verbraucherzentrale.
Mehr News:
Sollte es „zu Streitigkeiten mit dem Verkäufer kommen, da dieser zum Beispiel die X-Box nicht erneut versenden und auch den Kaufpreis nicht zurückerstatten möchte“, könne man sich als betroffene Person auch an die Verbraucherzentralen vor Ort wenden: „Neben der Rechtsberatung, vertreten wir Verbraucher und Verbraucherinnen auch außergerichtlich und versuchen den für die Ratsuchenden gewünschten Erfolg zu erzielen.“ Die dreisten Hermes-Boten im obigen Fall wurden übrigens inzwischen von ihrem Arbeitgeber entlassen.