In Berlin leben die allermeisten Menschen zur Miete. Und viele dieser Mieter in Berlin haben große Sorgen. Denn wer aus beruflichen oder privaten Gründen innerhalb der Stadt umziehen muss, steht in der Regel vor einem großen Problem: Es steht zu wenig bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Teilweise werden Wohnungen zweckentfremdet oder als Spekulationsobjekt leer stehen gelassen. Zudem scheint es gerade in den Ballungszentren zu wenige Wohnungen zu geben.
Zudem auch auch die Verdrängung von Mietern in Berlin ein ernstzunehmendes Problem. Denn immer wieder verlieren Bewohner durch Luxussanierungen und damit einhergehende steigende Mieten ihre Wohnungen. In einem Fall im Stadtteil Kreuzberg hätte der Berliner Senat das nun verhindern können – tut es aber nicht. Die Leidtragenden sind die Bewohner.
Miete in Berlin: Wohnungen werden nicht gerettet
Konkret geht es um das Haus in der Schönleinstraße 19 in Kreuzberg. „Schöni19“ nennen viele Bewohner das inzwischen ziemlich heruntergewohnte Haus in unmittelbarer Nähe zu Neukölln. Vor drei Monaten hatte ein neuer Eigentümer das Haus gekauft, offenbar mit den Plänen hier Luxuswohnungen zu errichten, berichtet der „Tagesspiegel“. Der zuständige Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wollte das verhindern und von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen – doch der Senat spielt nicht mit.
Beim Vorkaufsrecht kann der Bezirk geschlossene Kaufverträge für Immobilien übernehmen, wenn es dem Milieuschutz dient. Also dann, wenn durch geplante Luxussanierung oder Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum, Mieter verdrängt werden könnten. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2021 ist das nur noch eingeschränkt möglich – nämlich bei Häusern in einem schlechten baulichen Zustand. Seither hat die Zahl der vorgekauften Häuser in Berlin deutlich abgenommen, in der Schönleinstraße 19 sei dies laut Bezirk aber möglich.
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Der schmiedete den Plan, das Vorkaufsrecht auszuüben und die Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH als Treuhänder einzusetzen. Die Bewohner hatten zudem signalisiert, die notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen durch Mieterhöhungen und Direktdarlehen zumindest teilweise mitzutragen. Diese Kosten belaufen sich demnach auf rund 311.000 Euro – zuzüglich zum Kaufpreis von rund 1,4 Millionen Euro.
Senat gibt Mittel für Vorkaufsrecht nicht frei
Laut Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt seien 1,4 Millionen der angefragten Mittel als Rücklagen ohnehin dem Bezirk zugeordnet, müssten aber noch einmal vom Senat freigegeben werden. Doch genau das tut er nicht.
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Aus der Sicht der zuständigen Senatsverwaltung sei das „rechtlich nicht möglich“, teilte er gegenüber dem „Tagesspiegel“ mit. Bezirksstadtrat Schmidt sieht das allerdings anders. Zuvor hatte der Senat bereits abgelehnt, dass eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft das Haus in der Schönleinstraße 19 übernehmen könnte.
Miete in Berlin:
Ein Sprecher der Hausgemeinschaft in der Schönleinstraße ist „maßlos enttäuscht“ über die Absage des Senats. Man fühle sich im Stich gelassen, nachdem die Hausgemeinschaft in den letzten Monaten alles dafür gegeben hätte, den bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Sein trauriges Fazit: „Die Tage der Schöni19 sind gezählt.“