Viele Menschen wollen Tiere aus dem Tierheim adoptieren. Aber nicht alle haben dabei Glück. Einige Anfragen werden auch abgelehnt, denn die Regeln sind strickt. Vor allem die artgerechte Unterbringung des Tieres ist wichtig. Die Tierheime wollen sicher gehen, dass die Vierbeiner einen echten Familienschluss haben und nicht in Zwinger- oder Anbindehaltungen kommen. Auch der Vermieter muss mit der Tierhaltung einverstanden sein.
Da viele Tiere älter als 10 Jahre werden können, muss sichergestellt sein, dass die Interessenten sich so lange um die Pflege des Vierbeiners kümmern können. Im Land Brandenburg kommt jetzt eine weitere Regel zur Adoptions-Checkliste hinzu. Und diese schließt eine ganz bestimmte Gruppe aus.
Tierheim in Brandenburg mit neuer Regel
Ein Tier aus einem Tierheim zu adoptieren ist gar nicht so einfach. Tierheime müssen sich immer wieder für ihre strikten Anforderungen rechtfertigen. Interessenten werfen ihnen sogar vor, dass die Tierschützer gar keine Tiere vermitteln wollen. Doch dadurch lassen sich die Tierheim-Mitarbeiter nicht beeindrucken. Sie wollen vor allem sicherstellen, dass Tiere kein zweites Mal ausgesetzt werden.
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Eine weitere Regel könnte jetzt für Empörung bei Interessenten sorgen. Brandenburg hat die Regeln für die Adoption aus den Tierheimen des Bundeslandes geändert. Demnach dürfen künftig nur noch volljährige Menschen ein Tier adoptieren. Zuvor konnten Brandenburger bereits mit 16 Jahren ein Tier zu sich holen.
Es gibt noch weitere Vorschriften
Der Erlass des Landes gebe die Mindestvoraussetzungen zum Betreiben eines Tierheimes landeseinheitlich vor, erläuterte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.
Vorher konnten bereits 16-Jährige ein Tier zu sich holen. Ein herber Schlag für alle Teenager. Zusätzlich zur Altersbeschränkung gibt es jetzt auch detaillierte Vorgaben hinsichtlich Unterbringung, Ernährung und Pflege der Tiere.
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Tierheime müssen sich nun außerdem vertraglich an einen Tierarzt binden. Eine Bestandsuntersuchung durch einen Veterinärmediziner soll es zudem einmal pro Woche, anstatt – wie bislang – alle zwei Wochen.