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Berlin: Frau auf offener Straße getötet – „Wie bei einer Hinrichtung“

Der Fall schockierte ganz Berlin. Eine Frau ist von ihrem ehemaligen Liebhaber auf der Straße getötet worden. Nun gibt es neue Entwicklungen.

Berlin Gericht
© IMAGO/Frank Sorge

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Diese Tat schockierte im vergangenen Herbst ganz Berlin. Eine 55-Jährige wurde im Ortsteil Köpenick auf offener Straße brutal mit einem Messer angegriffen und dabei tödlich verletzt.

Ein Verdächtiger – ein 52-Jähriger aus Kiel – wurde kurz darauf gefasst. Er kam in Untersuchungshaft, nun wurde ihm der Prozess gemacht. Mit einem eindeutigen Urteil.

Berlin: Urteil im Mord-Prozess

Die 22. Große Strafkammer am Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 52 Jahre alte Kai G. seine ehemalige Geliebte Jeanette S. am Morgen des 23. Oktober 2023 erstochen hat. Das Gericht verurteilte den Mann am Mittwoch (17. Juli) wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

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Der Vorsitzende Richter hatte die Urteilsbegründung mit den Worten „wieder ein Femizid“ eingeleitet. Ein Femizid ist per Definition die Tötung von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. Beispielsweise auch dann, wenn Frauen ihre Partner verlassen und diese aufgrund von Besitzansprüchen gewalttätig werden.



Genau das sah das Gericht hier gegeben. Der Angeklagte habe die Frau getötet, weil diese kurz vor der Tat die kurze Beziehung mit dem verheirateten Angeklagten beendet habe, heißt es in der Begründung. Der Angeklagte sei sauer, wütend und voller Hass gewesen, daher habe er sich entschlossen, das Leben der Frau zu beenden. Das Gericht sieht damit das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Da die Frau zudem nicht mit dem Angriff rechnete, sei auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, teilte das Gericht mit.

Gericht sicher: So lief die brutale Tat ab

Nach Ansicht des Gerichts hatte Kai G. seinem Opfer nämlich am Morgen des 23. Oktober 2023 mit einem riesigen Messer an ihrer Wohnung aufgelauert. Als seine ehemalige Geliebte das Haus verlassen hatte, um zur Arbeit zu gehen, sei er auf sie zugegangen. Die Frau habe ihn noch darum gebeten, auf Abstand zu gehen, doch das soll er nicht getan haben. Laut Gericht trat er von hinten an sie heran, schlug sie mit dem Messer zu Boden und habe „mehrfach wie bei einer Hinrichtung auf sie eingestochen“.


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Das Gericht erklärte, der Angeklagte habe seinen Hass über das Leben der Frau gestellt. Eine psychiatrische Gutachterin sah keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit. So kam es zur lebenslangen Freiheitsstrafe.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist noch möglich.