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Berlin: Polizist hantiert mit Dienstwaffe und trifft seinen kleinen Bruder – Klinik!

In Gropiusstadt hat ein Berliner Polizist mit seiner Dienstwaffe hantiert. Dabei traf er seinen kleinen Bruder.

Polizei Berlin
© IMAGO/Jürgen Held

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Polizisten werden von uns Bürger mit vielen Rechten und Befugnissen ausgestattet. Auch mit dem Recht, eine Waffe zu führen und diese im Ernstfall auch einzusetzen. Dieser Vertrauensvorschuss ist mit der Hoffnung verbunden, dass die Beamten auch verantwortungsvoll damit umgehen.

Doch immer wieder kommen Fälle an die Öffentlichkeit, in denen das nicht der Fall ist. So auch am Montagabend in Gropiusstadt (Bezirk Neukölln). Da hantierte ein Polizist (22) in seiner Wohnung mit seiner Dienstwaffe – mit schlimmen Folgen.

Berlin: Polizist hantiert mit Dienstwaffe

Wie aus einer Polizeimeldung hervorgeht, hatte der Berliner Polizist seinen 15-jährigen Bruder zu Besuch in seiner Wohnung am Wermuthweg. Der Beamte wollte gegen kurz vor 21 Uhr seinem Bruder die Waffe zeigen, doch dabei löste sich ein Schuss und traf den Jugendlichen im Hals. Die Wunde soll stark geblutet haben.



Nach Gropiusstadt alarmierte Rettungskräfte versorgten die Wunde und transportierten den Jugendlichen ins nächste Krankenhaus, wo er stationär aufgenommen wurde. Wie „BZ“ berichtete, besteht trotz des Schusses in den Hals jedoch keine Lebensgefahr. Der Zustand des 15-Jährigen soll sich stabilisiert haben.

Polizist schießt auf Bruder: Das kommt auf sie zu

Nach erster Erleichterung dürfte auf den Polizisten nun aber eine Menge Ärger zukommen. Gegen ihn werden Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung sowie Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz von einem Fachkommissariat des Landeskriminalamts Berlin geführt.


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Disziplinarrechtliche Maßnahmen werden ebenfalls geprüft und stünden in Abhängigkeit vom Ausgang des Strafverfahrens. Ein Sprecher der Polizei wollte sich gegenüber BERLIN LIVE zwar nicht zum konkreten Einzelfall äußern. Dennoch stellte er klar: In derartigen Fällen würden „mögliche Fehlverhalten überprüft“. Dabei gehe es darum, ob Beamte berechtigt seien, ihre Dienstwaffe mit nach Hause zu nehmen – oder ob die Wohnung überhaupt den Anforderungen entspricht.