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Brandenburger klagt gegen Aldi Süd: Dubai-Urteil irritiert – „Unfassbar“

Ein Brandenburger Unternehmer nimmt es beim Streit um die Dubai-Schokolade mit den ganz großen auf. Jetzt traf das Gericht eine Entscheidung.

Brandenburg
© IMAGO/Zoonar

Dubai-Schokolade: Was hinter dem Hype um die Süßigkeit steckt

Dubai-Schokolade ist momentan in aller Munde. Jeder will eine der begehrten Tafeln probieren. Aber woher kommt der Hype eigentlich?

Auf Social Media ebbt der Hype um die Dubai-Schokolade gerade wieder ab – doch die Justiz befasst sich weiter mit den Pistazientafeln. Der Brandenburger Unternehmer Andreas Wilmers hatte gegen Aldi Süd geklagt, weil der Discounter eine Dubai-Schokolade verkauft, die eigentlich in der Türkei produziert wird.

Er selbst importiert ein solches Produkt direkt aus Dubai. Mitte Januar gab das Landgericht Köln ihm Recht – Aldi musste die Tafeln aus dem Programm nehmen. Doch in dieser Woche kippte eine andere Kammer des Gerichts das Urteil. Gegenüber BERLIN LIVE zeigt sich Wilmers nun kämpferisch.

Brandenburger Importeur will kämpfen

Die Richter urteilten nun, dass die Kunden nicht getäuscht seien, wenn eine Dubai-Schokolade in einem anderen Land hergestellt wurde. Aldi Süd zeigte sich erfreut über die Entscheidung, das Urteil aus erster Instanz zurückzunehmen. „Der Verbraucher weiß längst, dass der Begriff Dubai-Schokolade für ein Produkt mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung steht – nicht zwingend für eine Herkunftsbezeichnung“, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.

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Im Gespräch mit BERLIN LIVE kündigte Wilmers an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen: „Wir akzeptieren die Entscheidung, aber werden umgehend und selbstverständlich Berufung einlegen.“ Die Verfahrensführung werfe für ihn zudem deutliche Zweifel auf.

„Eine Schokolade, die industriell in der Türkei produziert wird, darf unserer Ansicht nach nicht als ‚handwerklich gemacht‘ in Deutschland verkauft werden. Da gehen wir gegen vor und ich gehe, wenn nötig, auch bis zur obersten Instanz“, stellt der Unternehmer aus Brandenburg klar.

Herkunftsbezeichnung oder nicht?

Das jetzt in Köln gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwischen Geschmacksrichtung und Herkunftsbeschreibung gehen die Ansichten in der Sache weit auseinander. Wilmers‘ Meinung ist klar. „Wer ‚Dubai‘ auf die Packung schreibt, muss daher sicherstellen, dass das Produkt tatsächlich aus Dubai kommt“, erklärte der Brandenburger Unternehmer bereits im Januar gegenüber unserer Redaktion.



Neben Aldi Süd hatte sich Wilmers auch gegen Lidl und den Schokohersteller Lindt juristisch zur Wehr gesetzt. Wie das Verfahren in Köln ausgeht, dürfte also für eine ganze Branche interessant werden.