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Berlin: Autofahrer klagen gegen Tempo 30 – es geht um DIESE superwichtige Hauptstraße

Zwei Autofahrer haben gegen eine bedeutende Tempo-30-Zone in der Berliner Innenstadt geklagt. Eine Veränderung steht wohl an.

Berlin
© IMAGO/Rene Traut

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Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Berlin besitzt ein ausgedehntes Verkehrsnetz. Unzählige Haupt- und Nebenstraßen verbinden die Metropole miteinander, auf einigen kommt man schneller voran als auf anderen.

Nun haben zwei Autofahrer gegen eine bestehende Tempo-30-Zone geklagt, die der Luftreinhaltung dienen soll. Sie könnten damit Erfolg haben.

Um diese Berliner Straßen geht es

Dabei geht es um die Leipziger Straße im Ortsteil Berlin-Mitte, die als Teil der B1 eine wichtige Rolle im Hauptstadtverkehr spielt. Außerdem ist auch die Martin-Luther-Straße von der wohl anstehenden Tempo-30-Aufhebung betroffen. Ursprünglich wurden diese 30er-Zonen eingesetzt, um die ausgest0ßenen Schadstoffwerte durch die Fahrzeuge zu minimieren.

Doch nun gibt es eine Veränderung: Die Werte haben sich verbessert. Sollte nun das Gerichtsverfahren zugunsten der klagenden Autofahrer entscheiden, will die Senatsverkehrsverwaltung die Geschwindigkeitsbeschränkungen zum größten Teil annullieren. Dann dürften die Berliner Verkehrsteilnehmer hier wieder 50 fahren.

Verkehrssenatorin äußert sich

Im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ bestätigte die Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) die aktuellen Überlegungen: „Sollte es so kommen, dass die Kläger Recht bekommen, werden wir schnellstmöglich Tempo 50 auf der Martin-Luther-Straße und den betreffenden Bereichen der Leipziger Straße umsetzen“.

Ein kleiner Bereich der Leipziger Straße ist von den aktuellen Bestrebungen allerdings noch nicht betroffen. Über einen Abschnitt von 120 Metern besteht noch Streit, der im Dezember vor dem Verwaltungsgericht noch ausgehandelt werden muss.


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Doch im Alleingang kann die Berliner Verkehrsverwaltung diesen Sachverhalt nicht entscheiden. Eine Änderung des Luftreinhalteplans ist für die Durchführung nötig, dieser muss vom gesamten Senat abgesegnet werden. Mal schauen, ob das gelingt.