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BVG und S-Bahn: Neue Regelung beim Sozialticket – das müssen Passagiere jetzt beachten

Berliner, die mit dem Sozialticket mit der BVG und S-Bahn unterwegs sind, müssen eine neue Regelung ab sofort beachten!

BVG und S-Bahn Berlin
© IMAGO/Stefan Zeitz

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Für die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin gibt es vielerlei unterschiedliche Tickets. Neben dem bundesweiten Deutschlandticket gibt es bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Tickets wie Schüler- und Seniorentickets oder Monatskarten für Azubis im Abonnement zu erwerben.

Das Berlin-Ticket S ist ein Sozialticket, das bei der BVG und dem VBB erworben werden kann, wenn man Sozialleistungen in Berlin bezieht. Das Ticket soll es diesen Menschen möglich machen, kostengünstig sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der BVG und S-Bahn bewegen zu können.

BVG und S-Bahn: Berlin-Ticket S

Seit dem 1. Januar 2023, können Menschen, die Sozialleistungen in Berlin beziehen, für nur 9 Euro im Monat im Tarifbereich AB fahren. Zuvor hatte das Ticket 27,50 Euro gekostet.

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Ebenfalls ersetzte man an diesem Tag den zuvor für dieses Ticket notwendige berlinpass durch einen neuen Nachweis, den Berechtigungsnachweis. Eine erste Übergangszeit wurde bis zum 30. Juni angesetzt. Bis dahin sollten Berlin-Ticket S-Abonnementen weiterhin mit einem aktuellen berlinpass oder einem aktuellen Leistungsbescheid fahren können.

Neue Regelung ab Oktober

Man verschob die Übergangsfrist aufgrund von Verzögerungen auf den 30. September. Ein weiteres Mal verlängern wird man sie nicht. Das bedeutet, dass ab dem 1. Oktober das Sozialticket gemeinsam mit einer VBB-Kundenkarte Berlin S vorgezeigt werden muss.


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Beantragt werden muss diese VBB-Kundenkarte Berlin S bei der BVG. Auch für diese muss man einen Berechtigungsnachweis vorlegen. Sind alle bürokratischen Hürden geschafft, kann man endlich in Ruhe losfahren. Und das tolle ist: Einen Hund darf man mit dem Sozialticket bei den Verkehrsmitteln der BVG und S-Bahnen gratis mitnehmen!

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