Wer in den Urlaub reist, muss meistens erst einmal eine Flugreise überstehen. Und das gestaltet sich oftmals schwieriger als gewünscht. Immer wieder kommt es zu Verspätungen oder gar Ausfällen. Ist dann auch noch der Koffer weg – ist der Start in den Urlaub schon mal schlecht gelaufen.
Damit Fluggäste dies nicht machtlos hinnehmen müssen, hat die EU im Jahr 2004 die sogenannte Fluggastrechte-Verordnung erlassen. Diese räumt Passagieren den Anspruch auf Entschädigung ein. Das bedeutet: Sofern Airlines keine Entschädigung binnen weniger Tage nach dem Antrag veranlassen, können Fluggäste Klage erheben. Und ein solche Klage wurde im vergangenen Jahr häufig erhoben. Besonders aber am Flughafen Berlin Brandenburg.
Flughafen BER belegt erneut ersten Platz
Bundesweit gingen 2022 insgesamt 63.379 Fluggastklagen bei den zuständigen Amtsgerichten ein. Im September 2023 waren es sogar 82.500 Klagen. Mit Blick auf die fünf größten deutschen Flughäfen, belegt der Flughafen BER trauriger Weisen den ersten Platz: 6,7 Klagen pro 10.000 Passagieren wurden verzeichnet.
Im Vergleich: Während in Berlin 25 Millionen Menschen an- oder abreisten, waren es am Flughafen in Frankfurt am Main 60 Millionen Reisende. Jedoch kam es hier zu lediglich 2,6 Klagen auf 10.000 Passagiere. Auch der Flughafen München schneidet verhältnismäßig gut ab. München verzeichnet nach Frankfurt die zweitmeisten Passagiere, doch auch hier kam es zu deutlich weniger Klagen pro Kopf als in Berlin.
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Daraus lässt sich schließen, dass die Ursache für die Anzahl von Klagen nicht ausschließlich auf das Passagieraufkommen zurückzuführen ist. Auch andere Faktoren, wie etwa schlechte Logistik am Flughafen spielen hierbei eine Rolle.
Da sich das Jahr 2023 dem Ende zuneigt, kann man hier nur hoffen, dass die Zahlen im anstehenden Jahr besser werden und Fluggäste gar nicht erst klagen müssen.