In Berlin gibt es mehr als 60 Weihnachtsmärkte, die wirklich für jeden Geschmack und für jeden Geldbeutel etwas zu bieten haben. Natürlich gibt es auch aufregende Attraktionen, wo Jung und Alt sich so richtig austoben können. Am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus gibt es zum Beispiel eine Eisbahn, wo man auf Schlittschuhen seine Runden drehen kann.
Aufregend wird es auch am Weihnachtsmarkt am Nollendorfplatz. Offenbar ein bisschen zu aufregend. Denn der Veranstalter führt jetzt eine Altersschranke ein, nachdem es Beschwerden von Besuchern gehagelt hatte.
Berlin: Dieser Weihnachtsmarkt ist zu heiß
Seit 2019 gibt es die Christmas Avenue am Nollendorfplatz. Dabei handelt es sich um einen queeren Weihnachtsmarkt, wo es neben Glühwein und gebrannten Mandeln erotische Ausstellungsstücke und Drag-Shows von und für die LGBTQ Community gibt.
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Doch nicht alle Besucher konnten sich mit der Freizügigkeit der Künstler und Aussteller wie die Erotikkerzen-Manufaktur „That Gay Creation“ und der Schmuckhersteller „Vulvaa Power“ anfreunden.
Berlin: Besucher reichen Beschwerde ein
Laut eines Berichts des „Tagesspiegels“ erhielt der Weihnachtsmarkt am Nollendorfplatz eine Unmenge an schlechten Google-Rezensionen. Immer wieder tauchte der Vorwurf auf, dass der Weihnachtsmarkt wegen der anrüchigen Ausstellungsstücke wie Penis-Kerzen und Nacktbilder kein Ort für Kinder sei.
Bei den kritischen Kommentaren, auch aus der Queer-Community selbst, blieb es aber nicht. Der Veranstalter verkündete auf der Instagram-Seite des Weihnachtsmarktes, dass Beschwerde gegen sie eingereicht wurde.
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„Jugendschutz vor erigierter gezeichneter Kunst. Mütter schützen ihre Kinder mit Anzeigen bei Behörden vor menschlichen Körperteilen. Gut so!“, schreiben die Veranstaltenden ironisch und geben bekannt, dass der Weihnachtsmarkt am Nollendorfplatz jetzt eine Altersbeschränkung besitzt:
„Endlich haben wir seit heute auch die Anerkennung der Berliner Behörden, die wir verdient haben: Wir sind der einzige Weihnachtsmarkt Deutschlands mit Altersbeschränkung. Wir sind nach fünf Jahren frivol genug, um Jugendlichen unter 16 Jahren den Zutritt verwehren zu dürfen.“