Selbst als erfahrener und sicherer Autofahrer kann es jedem Menschen mal passieren, dass er im Straßenverkehr von der Polizei angehalten wird. Egal ob stichprobenartige Kontrolle im Verkehr oder wirkliches Fehlverhalten auf der Straße – den Kontakt mit Beamten empfinden die meisten Autofahrer als unangenehm.
Deshalb kann es während der Kontrolle schon mal geschehen, dass man die Nerven verliert und sich so möglicherweise verdächtiger macht als man ist. Damit das nicht passiert, sollte man im Gespräch mit den Polizisten auf eine bestimmte Fangfrage nur eine Antwort wählen.
Verkehr: Diese Fangfrage musst du immer verneinen
Wird man im Verkehr mit seinem Auto angehalten, geht alles ganz schnell. Die Beamten fordern Führerschein und Fahrzeugpapiere und stellen direkt einige Fragen. Gerade zu Beginn des Gesprächs solltest du dich davon aber nicht aus der Ruhe bringen lassen und auf eine der ersten Fragen besonnen antworten.
So werden Autofahrer während der Kontrolle oft gefragt: „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ oder „Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“
Hat der Angehaltene tatsächlich ein Verkehrsschild übersehen oder ist ein bisschen zu schnell gefahren oder hat auf eine andere Art gegen die geltende Straßenverkehrsordnung verstoßen, kommt die Antwort – und damit auch das Schuldeingeständnis – meist wie aus der Pistole. Besser wäre es allerdings, an dieser Stelle einfach mit einem neutralen „Nein“ zu antworten – und zwar in jedem Fall.
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Verkehr: Diese Frage musst du nicht beantworten
Besteht ein Anfangsverdacht seitens der Beamten, müssen sie den Autofahrer nämlich zuerst über den Vorwurf belehren und ihn anschließend auf sein Schweigerecht hinweisen. Es gibt also keine Notwendigkeit für ein vorschnelles Schuldgeständnis – zumal ihr Verhalten dadurch als Vorsatz ausgelegt werden könnte, etwa bei zu schnellem Fahren.
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Übrigens: Es gibt auch Fragen während der Verkehrskontrolle, die du nicht beantworten musst. Zum Beispiel die nach deinem Zielort oder auf welchem Weg du dich gerade befindest. In diesem Fall kannst du die Polizisten auf das Schweigerecht oder auch die allgemeine Privatsphäre hinweisen. Eine andere Möglichkeit wäre die Angabe, noch Dinge erledigen zu müssen. Die Erklärung, einfach nur ein wenig herum zu fahren, solltest du auf jeden Fall vermeiden – unnützes Hin- und Herfahren gilt als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.