Am 26. September 2021 wurde in Berlin gewählt. Der Tag hätte als Wahl-Rekordtag in die Geschichte eingehen können: An nur einem Tag sollten der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden. Zweieinhalb Millionen Menschen in Berlin waren dazu wahlberechtigt. Als wäre das nicht schon genug, kam an diesem besonderen Wahltag noch ein Volksentscheid hinzu. Zudem fand an diesem Tag auch noch der Berlin-Marathon mit 25.000 Läufern aus aller Welt statt.
Am Ende des Tages ging dieser Wahltag in Berlin zwar in die Geschichte ein, jedoch nicht wie erhofft. Die Wahl endete im Chaos. Es kam zu falschen und fehlenden Stimmzetteln, Menschen mussten stundenlang vor den Wahllokalen warten. Fehlende Wahlzettel konnten teilweise nicht geliefert werden, weil aufgrund des Marathons zahlreiche Sperrungen und Umleitungen eingerichtet worden waren. Es ist der Tag der Wahlpanne in Berlin geworden.
Berlin: Wahlpanne fast zwei Jahre später noch immer ein Thema
Die Wahlpanne von Berlin ist schon eine Weile her. Dennoch ist das Thema in der Hauptstadt noch nicht vom Tisch. Am 12. Februar 2023 wurde die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 in Berlin wiederholt.
Nun steht nur mehr die Wiederholungswahl der Bundestagswahl in der Hauptstadt aus. Dass die Wahl wiederholt werden muss, ist schon seit Längerem klar. In welchen Bezirken die Menschen erneut zur Wahl an die Wahlurnen treten müssen, ist noch nicht geklärt.
Warten auf das Urteil
Welche Berliner Bezirke nochmal wählen müssen, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wann das Urteil gefällt wird, ist ungewiss. Darum bereitet sich Berlin sicherheitshalber auf eine vollständige Wahlwiederholung der vergangenen Bundestagswahl vor. Es sei Teil der Planung für die Europawahl nächstes Jahr (9. Juni 2023). Man arbeite bereits gemeinsam mit den Bezirken an der Planung, so teilte es der Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Montag (24. Juli) mit.
Ebenfalls interessant:
Die Regelung besagt, dass eine Wahlwiederholung innerhalb von 60 Tagen nach dem Urteil des Bundesgerichts erfolgen muss. Das seien 30 Tage weniger als bei der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vor knapp einem halben Jahr, so Bröchler. Bleibt abzuwarten, wie diese Wahl zum Bundestag in Berlin abläuft.