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Berlin: CDU prescht vor – hier will sie Cannabis-Konsumenten zur Kasse bitten

Für Kiffer könnte es in Zukunft ganz schön teuer werden. Die Berliner CDU stellt ihren neuen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz vor.

© IMAGO/Fotostand/Reuhl

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Seit dem 1. April ist in Deutschland der Konsum von Cannabis legal. Zur großen Freude vieler Berliner. Doch Deutschland, wäre nicht Deutschland, wenn es nicht auch hier eine Menge Auflagen gäbe. Denn mit der neuen Legalisierung gehen auch zahlreiche Restriktionen und Regeln einher.

So ist das Kiffen beispielsweise nur in großer Entfernung zu Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen erlaubt. Mehr als 25 Gramm dürfen nicht mitgeführt werden und der Konsum in Nähe von Minderjährigen oder zwischen 7 und 20 Uhr in Fußgängerzonen ist untersagt. Gegen Verstöße gegen diese Regeln will die Berliner CDU nun in Zukunft mit harten Strafen vorgehen und hat dafür einen Bußgeld-Katalog erarbeitet.

Berliner CDU will härter gegen Verstöße vorgehen

Bei ihrem Treffen im hessischen Oberursel am Freitag (5. Juli) hat die Berliner CDU-Fraktion einen Entwurf für einen Bußgeld-Katalog beschlossen. Bisher gab es in der Hauptstadt keine klaren Regeln, wie bei Verstößen gegen die Auflagen beim Cannabis-Konsum vorgegangen werden soll. Drei Monate nach der Legalisierung soll sich das jetzt ändern.

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CDU-Fraktionschef Dirk Stettner zeigte sich gegenüber dem Tagesspiegel entschlossen, als er klarstellte, die CDU wolle keine Liberalisierung auf Kosten von Kindern und Jugendlichen. In Sichtweite etwa von Kitas, Schulen und Sportstätten gelte Konsum-Verbot, „sonst drohen empfindliche Strafen.“

Neuer Bußgeld-Katalog: Bis zu 1000 Euro für Kiffen nahe Kindern

Diese Strafen haben es ganz schön in sich. So soll, wer „in unmittelbarer Gegenwart von Personen“ unter 18 Jahren kifft, bis zu 1000 Euro zahlen müssen. Für den Cannabis-Konsum in Fußgängerzonen oder in 100 Metern Sichtweite von Kindergärten, Schulen, Spiel- und Sportplätzen, aber auch bei Anbauvereinen werden nach Katalog 500 Euro fällig.

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Wer mehr als 25 Gramm Cannabis mit sich führt, dem drohen zwischen 500 und 1000 Euro Strafe. Dasselbe gilt für alle, die über 50 Gramm zu Hause haben. Alles über 30 Gramm unterwegs und über 50 Gramm daheim wäre eine Straftat. Auch wer sein Cannabis nicht vor Kindern sichert, dem blühen Bußgelder in Höhe von bis zu 750 Euro.

Richtig teuer soll es für diejenigen werden, die Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern für eigene Geschäfte einführen. Hier sollen die Behörden Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängen können. Die Berliner CDU will den neuen Bußgeld-Katalog zum 1. September einführen.


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Auch die von der SPD geführte Gesundheitsverwaltung im Senat hat einen Entwurf für einen Katalog ausgearbeitet. Der soll jetzt erst in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe auch mit den Bezirken diskutiert werden.