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Miete in Berlin: CDU-Politiker mit krasser Forderung – DIESE Berliner sollen jetzt mehr zahlen

Um die Situationen auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen, würde CDU-Politiker Christian Gräff bei kommunalen Wohnungsgesellschaften durchgreifen.

Miete in Berlin
© IMAGO/Jochen Eckel

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Wer in Berlin zur Miete wohnt, der ist froh, wenn er ein bezahlbares Dach überm Kopf gefunden hat. Denn eine neue Wohnung in der Hauptstadt zu finden, ist alles andere als leicht. Ohne Makler kann es bisweilen Monate dauern, bis man etwas passendes und bezahlbares findet.

Der Berliner CDU-Politiker Christian Gräff hat jetzt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) einen ziemlich gewagten Vorschlag gemacht, um die Miete für alle gleichermaßen erträglich zu gestalten.

CDU-Politiker fordert eine große Änderung bei kommunaler Wohnungsgesellschaften

Für Christian Gräff sei es „nicht nachvollziehbar“, dass sich die Miete bei kommunaler Wohnungsgesellschaften nicht nach dem Einkommen richte. „Es kann nicht sein, dass jemand mit einem hohen Nettoeinkommen, nur weil er schon viele Jahre in einer Wohnung wohnt, das Gleiche zahlt wie jemand mit sehr wenig Nettoeinkommen“, sagte der Sprecher für Bauen und Stadtentwicklung der CDU-Fraktion.

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Laut Gräff sollten die landeseigenen Gesellschaften die Möglichkeit haben, die Mieten bei denjenigen Bewohnern anzupassen, die sich das wirtschaftlich leisten könnten. die zusätzlich Einnahmen könne man dann dazu nutzen, um „Investitionen in den Bestand“ zu tätigen.

Christian Gräff will weniger Bürokratie und mehr Neubauten

Nach Einschätzung Gräffs bräuchte Berlin Stand heute mindestens 200.000 zusätzliche Wohnungen, um den Markt einigermaßen zu entspannen. Gräff sei aber zuversichtlich, dass sich dies in den kommenden Jahren ändern wird. Denn dann würden größere Vorhaben in neuen Entwicklungsgebieten fertig, so Gräff.

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Hinsichtlich der Probleme beim Neubau, wie etwa stetig steigende Baukosten oder Zinsen, forderte er außerdem einen Bürokratie-Abbau. Der CDU-Mann setzt hier auf das sogenannte Schneller-Bauen-Gesetz, das bis Ende des Jahres im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll. Zudem erwartet Gräff vom Bund eine massive Neubauförderung.

So hoch dürfen Mieten bei kommunalen Wohnungsgesellschaften steigen

Kommunale Wohnungsgesellschaften dürfen ihre Mieten um bis zu elf Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen. Die Summe aller Mieten ihrer rund 360.000 Wohnungen darf nicht um mehr als 2,9 Prozent pro Jahr steigen, die Nettokaltmiete darf nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens betragen.


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Geförderte Wohnungen für Menschen mit weniger Geld bieten die Landeseigenen zu Einstiegs-Kaltmieten zwischen 6,50 und 9,00 Euro je Quadratmeter an, Voraussetzung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS). Im Neubau müssen sie die Hälfte der angebotenen Wohnungen für Menschen mit WBS reservieren. Folge: Die andere Hälfte der Wohnungen zur freien Vermietung kosten um die 20 Euro kalt. (mit dpa)