Die arabischstämmige Großfamilie der Remmos gilt als einer der bekanntesten Clans in Berlin. Insgesamt zählen 13 Einzelfamilien mit rund 500 bis 1.000 Angehörigen zu dieser Gruppe.
Immer wieder werden einzelnen Mitgliedern schwere Straftaten vorgeworfen. Ein Gericht zeigt sich nun kompromisslos und kassiert fünf Immobilien der Remmos ein.
Clans in Berlin: Schlechte Nachrichten für die Remmos
Unter den Clans in Berlin sind die Remmos wahrscheinlich die bekannteste Großfamilie. Immer wieder kommen Mitgliedern der Familie in Konflikt mit dem Gesetz. Im wieder kommt es zu Verurteilungen – so auch beim bewaffneten Raubüberfall am Ku’damm im Jahr 2021, bei dem mindestens vier Täter (darunter ein Mitglied der arabischen Großfamilie) etwa eine Million Euro erbeutet haben.
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Nun verlieren die Remmos gleich fünf Immobilien in der Hauptstadt. Konkret geht es um den 40-Jährigen Karim R., der bis zum Herbst 2015 von Sozialleistungen lebte, aber bis zuletzt trotzdem mehrere Anwesen besaß. Das Gerichte konnte jetzt durch das sogenannte „selbstständige Einziehungsverfahren“ die Immobilien einkassieren.
Durch dieses Verfahren ist es möglich, Vermögen, welches aus unbekannten Straftaten hervorgeht, zu beschlagnahmen. Denn seit dem 1. Juli 2017 gilt – man muss beweisen, dass es rechtmäßig erworben wurde. Es muss einem aber nicht erst bewiesen werden, dass es aus Straftaten stammt.
Das sagt die Richterin
Da das Karim R. offensichtlich nicht konnte, sprach die Richterin Susan Wettley laut „BZ“ von einem „groben Missverhältnis“ zwischen Immobilienwert und legalem Einkommen. So war für die Juristin nur eine „plausible“ Schlussfolgerung denkbar: Die Gelder stammen aus Straftaten.“ Dabei müsse der 40-Jährige nicht selbst die Straftaten begangen haben.
So kommt es schlussendlich dazu, dass das Gericht nun die fünf Immobilien in der Eschersheimer Straße (Tempelhof), Am Hanfgraben (Neukölln), in der Rudower Straße (Buckow) und im Goldhähnchenweg (Buckow) einzieht.
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Dieses Gerichtsurteil ist ein schwerer Schlag gegen den Clan in Berlin. Doch noch möchte sich Karim R. nicht geschlagen geben. Seine Anwälte können die Entscheidung nicht nachvollziehen. Ihnen bleibt jetzt die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof.