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Berlin: Waggonbrand nach Bundesligaspiel – Klage vs. Bahnmitarbeiter

Auf Berliner Gleisen ist es im Jahr 2019 zu einem Waggonbrand gekommen. Nun müssen sich drei Bahnmitarbeiter dafür verantworten.

Berlin
© IMAGO/Einsatz-Report24

BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel haben in Berlin und ganz Deutschland eine hohe Verantwortung. Schließlich müssen sie stets gewährleisten, dass alle Fahrgäste wohlbehalten an ihrem Reiseziel ankommen.

Fahrlässigkeit ist also fatal. Doch drei Bahnmitarbeiter sind jetzt wegen einer solchen Unverantwortlichkeit mit eklatanten Folgen angeklagt worden.

Waggon brennt auf Berliner Gleisen aus

In diesem konkreten Fall soll sich Tat am 19. Oktober 2019 zugetragen haben. Nach einem Fußballspiel zwischen dem SC Freiburg und Union Berlin sollte ein Sonderzug Fahrgäste in Richtung Breisgau befördern. Am Berliner Hauptbahnhof machten Fahrgäste den Lokführer auf einen verdächtigen Brandgeruch und kleine Rauchschwaden aufmerksam. Der Lokführer beriet sich im Anschluss mit dem Betriebsleiter sowie einem Techniker.

Sie entschieden sich laut „rbb24“ dafür, den Hauptschalter der Waggonheizung abzuschalten und die Reise nach einstündiger Verzögerung doch noch zu starten. Fatal. Denn die Verantwortlichen ahnten zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass bereits wenige Minuten nach Abfahrt ein Feuer zwischen den Bahnhöfen Charlottenburg und Bellevue ausbrechen sollte.

Bei dem Feuer brannte in der Folge der gesamte Waggon aus, außerdem wurden unzählige Habseligkeiten der Passagiere zerstört. Bei dem ganzen Flammen-Chaos entstanden Schäden in Höhe von gut 120.000 Euro. Zu einem Todesfall kam es indes glücklicherweise nicht.

Die Mitarbeiter sollen fahrlässig gehandelt haben

Für die Berliner Staatsanwaltschaft ist nun jedenfalls klar, wer für das Fiasko zu haften hat. Die drei Bahnmitarbeiter, die sich für die Weiterfahrt des Zuges entschieden haben, wurden angeklagt. Sie müssen sich wegen fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

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Ein Urteil steht also noch aus. Doch egal, wie es endet, die drei Bahnmitarbeiter vergessen diesen 19. Oktober 2019 jedenfalls nicht so schnell.