Menschen mit Mobilitätsbehinderungen dürfen ihr Fahrrad ab sofort kostenlos in der U-Bahn Berlin mitnehmen. Das hat die BVG am Freitag, den 13. Juni, verkündet.
Voraussetzung hierfür ist ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G oder aG. Diese Regelung sorgt für mehr Gleichheit und unterstützt Fahrgäste, die auf Fahrräder angewiesen sind, bei ihrer Fortbewegung im öffentlichen Nahverkehr.
Einheitliche Regelung für Berlin
Die neue Regelung für die U-Bahn Berlin gilt nun einheitlich für U-Bahn, S-Bahn und Regionalverkehr. Damit erleichtert sie mobilitätseingeschränkten Personen den Alltag deutlich. Die BVG zeigte sich zufrieden und erklärte: „Wir begrüßen diese einheitliche Lösung für das Berliner Schienennetz sehr, sie sorgt für Klarheit und weniger Verunsicherung im Alltag unserer mobilitätseingeschränkten Fahrgäste.“
Auch interessant:
BVG: Mehrere Haltestellen fallen jahrelang weg! Fahrgäste brauchen hier wirklich starke Nerven
Auch wenn die Regelung offiziell erst in wenigen Tagen greifen sollte, handelte die BVG sofort. Aus Kulanz wurde die Mitnahme von Fahrrädern bei Vorlage der entsprechenden Nachweise sofort akzeptiert.
Voraussetzungen für die Fahrradmitnahme in der U-Bahn Berlin
Das Merkzeichen G kennzeichnet eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit. Menschen mit diesem Merkzeichen können übliche Distanzen nur schwer bewältigen. Das Merkzeichen aG steht für eine außergewöhnliche Gehbehinderung.
Mehr Nachrichten aus der Hauptstadt:
Die Entscheidung der BVG verbessert die Mobilität in der Stadt entscheidend. Vor allem Betroffene profitieren von der neuen Regelung, die in der U-Bahn Berlin schnell umgesetzt wurde. Damit wurde ein Schritt in Richtung barrierefreier Nahverkehr getan.
Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.