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Wetter in Berlin & Brandenburg: Hochwasser-Gefahr – 14.000 Haushalte akut gefährdet

Das derzeitige Wetter in Berlin & Brandenburg erweckt eigentlich nicht den Eindruck einer Hochwassergefahr. Eine Studie sieht das aber anders!

Wetter in Berlin & Brandenburg
u00a9 IMAGO/EHL Media

Wetter: So entsteht eine Wettervorhersage

Das Wetter in Berlin & Brandenburg war in den vergangenen Wochen alles andere als winterlich. Es war sehr mild viel zu mild für diese Jahreszeit. Auch wenn die meisten Menschen die frühlingshaften Temperaturen genossen haben dürften, für die Natur ist diese außergewöhnliche Wetterlage nicht ganz so gut.

Eine neue Studie könnte den Menschen in Berlin und Brandenburg jetzt sogar größere Sorgen machen. Denn die Zahlen zu den hochwassergefährdeten Haushalten in der Region sind alarmierend.

Wetter in Berlin & Brandenburg: Hier gibt es die meisten hochwassergefährdeten Adressen

Am Dienstag (27. Februar) hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Ergebnis einer Studie vorgestellt und dieses dürfte viele Menschen ziemlich beunruhigen. Denn rund 14.000 Haushalte in Brandenburg sind von Hochwasser bedroht. Das sind 1,65 Prozent aller Haushalte im Bundesland, berichtet „rbb24“.

Besonders betroffen sind alle die, die im Landkreis Elbe-Elster leben. Mehr als 2.000 der 38.200 Adressen sind gefährdet, zum Beispiel aufgrund ihrer Lage an der Schwarzen Elster. Viele von Hochwasser gefährdete Gebäude liegen außerdem in der Stadt Brandenburg an der Havel. Rund 700 Adressen sind es.

So hoch ist die Hochwassergefahr in Berlin

Ebenfalls in Überschwemmungsgebieten liegen 540 Adressen im Landkreis Dahme-Spreewald, 212 Adressen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und 225 Adressen im Landkreis Spree-Neiße.

Im Vergleich zu Brandenburg ist Berlin deutlich weniger hochwassergefährdet. Von den 391.000 Adressen seien laut der Studie 150 betroffen. Diese befänden sich unter anderem an der Havel und am Müggelsee, so „rbb24“.


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Die gefährdeten Adressen liegen „in einem vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet beziehungsweise in sogenannten Hochwassergefahrenflächen“. Neben Wohnhäusern befinden sich in den Gebieten auch gewerbliche Bauten und landwirtschaftliche, sowie öffentliche Gebäude.

Zum Schutz dieser fordert der GDV einen umfassenden Naturgefahrenschutz, ein Bebauungsverbot von „vorläufig gesicherten, amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten“ und die „Einführung eines Naturgefahrenausweises für Gebäude“.