Im vergangenen Jahr hat das Verwaltungsgericht Berlin knapp 20.200 Verfahren bearbeitet und abgeschlossen. Dabei haben die rund 100 Richterinnen und Richter mithilfe von 116 Beamten und Justizbeschäftigten jeweils circa 167 Verfahren erledigt.
Jetzt steht zur Abwechslung mal ein Rechtsanwalt selbst vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft strebt unter anderem ein Berufsverbot an.
Berlin: Das soll der Rechtsanwalt verbrochen haben
Der 56-jährige Rechtsanwalt soll mehr als 230.000 Euro zwischen Dezember 2017 und August 2022 seinen Mandanten betrügerisch in Rechnung gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun wegen 25 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges Anklage gegen ihn erhoben. Doch damit nicht genug: In einem weiteren Fall soll der angeklagte Rechtsanwalt zusätzlich 14.000 Euro Corona-Soforthilfe ohne Rechtsanspruch erlangt haben.
Im Kleingedruckten soll der auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt aus Schöneberg Mandanten auf massiv überhöhte Gebühren hingewiesen haben. Gerechtfertigt hat der 56-Jährige das mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Irritierte Mandanten hätte er mit dem Hinweis, es handle sich nur um „Anwaltskram“ beschwichtigt haben. Er soll auch die entsprechenden Passagen beim Vorlegen mit seiner Hand verdeckt haben.
Das blüht dem mutmaßlichen Betrüger jetzt
Das Kammergericht soll ihn darauf hingewiesen haben, dass die Klausel im Kleingedruckten unzulässig sei. Davon ließ sich der mutmaßliche Gauner aber nicht beeindrucken. Offene Honoraranforderungen soll er dann von Kollegen einklagen haben lassen.
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Seine betrogenen Mandanten haben mithilfe von schlechten Bewertungen auf der Internet-Suchmaschine „Google“ versucht, zukünftige Klienten zu warnen. Diese soll der Rechtsanwalt dann zeitnah löschen haben lassen. Neben einer Verurteilung des Rechtsanwalts strebt die Staatsanwaltschaft auch ein Berufsverbot und die Einziehung der mutmaßlich unrechtmäßig erlangten 330.597,97 Euro an. Wann der Fall vor Gericht kommt, steht noch nicht fest.