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Miete in Berlin: Diese Tipps sollte jeder Sparfuchs kennen

Einige Vermieter in Berlin versuchen immer wieder, ihren Mietern unnötig Geld abzuzwacken. Diese drei Regeln sollte deshalb jeder kennen.

© IMAGO/Guido Schiefer

Miete in Berlin: Wohnen wird immer teurer

Berlin war mal ein gutes Pflaster für günstige Mieten. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Seit dem Jahr 2012 haben sich die durchschnittlichen Wohnungspreise in der Hauptstadt von 6,65 Euro pro Quadratmeter auf 12,92 Euro pro Quadratmeter verdoppelt.

Ein Umzug kann ziemlich teuer werden. Denn oft müssen nicht nur neue Möbel angeschafft, ein Umzugsfahrzeug gemietet und zahlreiche Kartons gekauft werden, sondern es stehen auch in der alten Wohnung noch einige Arbeiten an.

Doch Vorsicht! Forderungen einiger Vermieter können dabei weit über das gesetzliche Maß hinausgehen. Was Mieter in Berlin unbedingt wissen sollten.

Miete in Berlin: Damit kann man richtig Geld sparen

Dass Vermieter es mit ihren Mietern in Berlin und anderen Städten nicht immer gut meinen, zeigen viele Beispiele aus der Praxis. Sei es fehlende Erreichbarkeit bei Schäden oder auch Nebenkostennachzahlungen mit unerklärlichen Kostenpunkten, schwarze Schafe gibt es immer wieder.


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Deshalb ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Das geht zum Beispiel bei Abnutzungserscheinungen los. Dazu zählen Kratzer im Boden aber auch vergilbte Fugen, Kalk am Duschkopf oder kleine Absplitterungen an den Fliesen. All dies gehört zur Kategorie der normalen Abnutzung und muss deshalb nicht auf Kosten des Mieters ausgebessert werden.

Blick in den Mietvertrag lohnt sich

Anders sieht das dagegen bei Brandlöchern oder auch Flecken auf fest verlegten Teppichen aus. Gehen diese Schäden über den normalen Gebrauch hinaus, kann der Mieter durchaus zur Kasse gebeten werden. Eine genaue Dokumentierung zur Zeit des Ein- und Auszugs, zum Beispiel auch durch Fotos, ist deshalb ratsam. Damit kann man im Streitfall viel Geld sparen.

Ein weiterer Punkt ist die Endreinigung. Häufig sind Vermieter hier bei ihren Mietern in Berlin zu streng. Wurde zum Beispiel der Boden nicht gewischt oder die Fenster nicht geputzt, drohen Eigentümer hin und wieder damit, eine professionelle Reinigung in Auftrag zu geben. Steht im Mietvertrag aber, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss, gibt es keine rechtliche Grundlage, den Mieter dafür zu belangen. Einfaches Fegen sollte hier reichen.


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Den letzte Punkt, bei sich alle Mieter in Berlin auskennen sollten, ist die Renovierung der Wohnung. Häufig steht im Mietvertrag, dass Mieter die Wohnung frisch gestrichen übergeben müssen. Allerdings machen zahlreiche Klauseln im Mietvertrag die Pflicht oft unwirksam. Dazu zählen zum Beispiel starre Fristen oder das Festlegen auf eine spezifische Wandfarbe. Deshalb ist auch hier der Blick in den Mietvertrag ratsam.

Sollte die Formulierung dort allerdings rechtssicher sein, ist das Streichen Pflicht. Allerdings sollten Mieter wissen, dass das nicht heißt, dass sie das professionell machen müssen. Auch selbst streichen ist völlig in Ordnung. Der Vermieter kann hier keine Einwände einbringen.