Billigung von Straftaten ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht, der das nachträgliche Gutheißen oder Zustimmen zu einer rechtswidrigen Tat bezeichnet. Die Billigung von Straftaten ist strafbar, wenn es dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Solche Vorfälle gab es in den letzten Wochen in Berlin häufiger, nachdem die Terror-Organisation Hamas Israel angegriffen hatte.
Die Berliner Polizei hat jetzt bekannt gegeben, dass es wegen des Verdachts der öffentlichen Billigung von Straftaten eine Hausdurchsuchung im Bezirk Spandau gegeben hat.
Berlin: Hausdurchsuchung in Spandau
Einsatzkräfte der Berliner Polizei mussten in den letzten Wochen nicht nur jüdische und israelische Objekte beschützen, sondern auch Versammlungen von Pro-Palästina-Demonstranten auflösen. Da es dort laut der Polizei zu verfassungsfeindlichen beziehungsweise antisemitischen Parolen gekommen sei. Ebenso sollen Teilnehmer zu Gewalt aufgerufen haben.
Ermittler des zuständigen Landeskriminalamtes durchsuchten heute Morgen (24. Oktober) die Wohnung eines 26-Jährigen im Berliner Bezirk Spandau. Dies wurde im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin durchgeführt.
DAS wird dem Tatverdächtigen vorgeworfen
Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, am 8. Oktober ein Video auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht zu haben, das den terroristischen Angriff der Hamas auf Israel verherrlicht.
In dem Video ist ein mit einem Sturmgewehr bewaffneter mutmaßlicher Kämpfer der Hamas zu sehen, der im Zuge des Angriffs auf israelische Zivilisten sinngemäß unter anderem äußert, „dass sie die Köpfe ihrer Feinde unter ihre Füße gelegt und ihre Schädel mit Schlägen zerstreut haben.“
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Die Beamten konnten bei der Hausdurchsuchung Beweismittel, vor allem elektronische Kommunikations- und Speichermedien, beschlagnahmen. Die weiteren Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten Datenträger, dauern an.