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Berlin: Mann auf offener Straße niedergestochen

Die Berliner Polizei gibt bekannt, dass vergangene Nacht ein junger Mann mit einem Messer angegriffen wurde.

Berlin
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Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Bereits am Jahresanfang hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Anbetracht der gestiegenen Zahl an Angriffen mit Messern in Berlin vor einer gefährlichen Entwicklung gewarnt. Immer mehr Heranwachsende, vor allem junge Männer, seien mit Messern auf der Straße unterwegs und auch bereit sind, diese einzusetzen. Die GdP sprach von einer Verrohung der Gesellschaft.

An dem Problem scheint sich nichts geändert zu haben, denn heute hat die Berliner Polizei bekannt gegeben, dass in Friedrichshain ein junger Mann mit einem Messer niedergestochen wurde.

Berlin: Das ist über den Angriff bekannt

Nach dem aktuellen Kenntnisstand der Berliner Polizei soll ein 20-Jähriger gegen 23:30 Uhr am Strausberger Platz unweit des „Café Moskau“ unterwegs gewesen sein. Dort soll er dann mit zwei unbekannten Männern in einen Streit geraten sein.

Einer der Tatverdächtigen soll das Opfer dann mit Reizgas besprüht haben. Während der 20-Jährige durch das Reizgas außer Gefecht gesetzt war, hat ihn der zweite Tatverdächtige dann mit einem Messer angegriffen.

Die Polizei war schnell zur Stelle

Das unbekannte Duo flüchtete dann über die Karl-Marx-Allee in Richtung Alexanderplatz. Die Verletzungen des 20-Jährigen wurden noch vor Ort von einem alarmierten Notarzt und Rettungssanitäter versorgt. Das Opfer kam dann zur Weiterbehandlung seiner Wunden in ein Krankenhaus.

Die dazu getroffenen Beamten der Berliner Polizei konnten in der Nähe des Tatorts einen Tatverdächtigen stellen und festnehmen. Die Kriminalpolizei hat jetzt die Ermittlungen zu der Auseinandersetzung mit der gefährlichen Körperverletzung übernommen.


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Damit es in Zukunft zu solchen Vorfällen nicht mehr kommt, strebt das GdP eine Änderung der Bewertung von Messerangriffen an. Messerangriffe sollen von den Gerichten als versuchte Tötungsdelikte betrachtet werden und nicht länger als gefährliche Körperverletzung. Ebenso äugelt die GdP mit einem generellen Messerverbot in der Öffentlichkeit.